LiebessprücheLiebesspruch – Nach §11 Abs. 4 des Liebesbuches 12. Januar 2019 /Liebesspruch – Nach §11 Abs. 4 des LiebesbuchesNach §11 Abs. 4 des Liebesbuches, schließe ich dich sofort lebenslänglich in mein Herz ein und gegen diese Urteil kann kein Widerspruch eingelegt werden